Auto online abmelden: Ablauf, Unterlagen und Sonderfälle
Die Außerbetriebsetzung — umgangssprachlich Abmeldung — beendet die Zulassung eines Fahrzeugs und ist seit dem 1. September 2023 über i-Kfz vollständig online möglich (§ 16 FZV).
Welche Unterlagen brauche ich zum Abmelden?
Für die Online-Abmeldung genügen zwei Dinge: die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder mit dem freigelegten Sicherheitscode. Der Code liegt verdeckt unter einer Folie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie auf den Stempelplaketten der Kennzeichen — Sie rubbeln ihn frei und geben ihn im Formular ein.
| Benötigt | Wozu |
|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I | Sicherheitscode des Fahrzeugs |
| Kennzeichen (beide Schilder) | Sicherheitscode der Plaketten |
| Vollmacht / Erbnachweis | nur bei Abmeldung für Dritte |
Kann ich ein Auto für eine andere Person oder einen Verstorbenen abmelden?
Ja. Die Außerbetriebsetzung kann auch ein Bevollmächtigter vornehmen. Als Nicht-Halter benötigen Sie eine Vollmacht der Halterin oder des Halters. Ist der Halter verstorben, tritt an deren Stelle ein Nachweis der Erbenstellung (etwa Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll). Den Antrag bereiten wir als bevollmächtigter Dienstleister auf und reichen ihn digital ein.
Was passiert mit Versicherung und Kfz-Steuer?
Mit der Abmeldung informiert die Zulassungsbehörde den Versicherer; der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über oder endet. Die Kfz-Steuerpflicht endet taggenau mit dem Tag der Außerbetriebsetzung — zu viel gezahlte Steuer erstattet das Hauptzollamt automatisch.
Wie lange bleibt das Kennzeichen nach der Abmeldung reserviert?
Nach der Außerbetriebsetzung bleibt die Kennzeichenkombination in der Regel bis zu zwölf Monate für eine Wiederzulassung reserviert; die genaue Frist legt die zuständige Zulassungsbehörde fest. Innerhalb dieser Zeit können Sie dasselbe Kennzeichen bei einer Wiederzulassung erneut verwenden.