Privater DienstKein Portal einer Behörde — offizieller i-Kfz-Softwarepartner, bundesweit.

Die Fahrzeugzulassung ist ein Verwaltungsverfahren. Wir führen es digital für Sie durch.

Über das Bundeszulassungsportal stellen Halter ihre Zulassungsanträge nach dem i-Kfz-Verfahren — Neuzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, bundesweit bei jeder Zulassungsbehörde. Die Antragstellung erfolgt durch uns als bevollmächtigten Dienstleister; ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.

  • Software vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen
  • Amtliche Gebühren nach GebOSt, 1:1
  • Antragstellung rund um die Uhr

Gebührentafel (Auszug)

Neuzulassung, gesamt58,50 €
Umschreibung, gesamtab 41,80 €
Außerbetriebsetzung, gesamt22,00 €
Wiederzulassung, gesamtab 46,80 €
Wunschkennzeichen, Zuschlag22,70 €

Gesamtpreise brutto: Servicegebühr zzgl. amtlicher Gebühr nach GebOSt (Anlage zu § 1), einzeln ausgewiesen. Vollständige Gebührenübersicht

§ FZV Verfahren nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung — internetbasierte Zulassung (i-Kfz, Stufe 4)
6 von 6 Großvorgängen der i-Kfz-Großkundenschnittstelle vom KBA geprüft und ohne Vorbehalt freigegeben
400+ Behörden bundesweit über die zentrale i-Kfz-Infrastruktur erreichbar — eine Antragstrecke für alle
Verfahrensarten

Welchen Antrag möchten Sie stellen?

VerfahrenAnwendungsfallGesamtkosten
NeuzulassungErstmalige Zulassung eines fabrikneuen oder importierten Fahrzeugs58,50 €Zum Verfahren →
UmschreibungHalterwechsel nach Kauf oder Anschriftenänderung nach Umzugab 41,80 €Zum Verfahren →
AußerbetriebsetzungAbmeldung bei Verkauf, Stilllegung oder Verwertung (§ 14 FZV)22,00 €Zum Verfahren →
WiederzulassungErneute Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugsab 46,80 €Zum Verfahren →
KennzeichenWunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Saison- und E-KennzeichenZuschlag 22,70 €Zur Übersicht →
Prüfung und Aufsicht

Abgenommen vom Kraftfahrt-Bundesamt

Die Software dieses Portals hat das formelle Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts für die i-Kfz-Großkundenschnittstelle durchlaufen. Geprüft wurden alle sechs Großvorgänge in allen drei Antragskonstellationen; die Freigabe erfolgte ohne Vorbehalt.

Das Bundeszulassungsportal ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt) — kein Internetauftritt einer Behörde. Ihre Anträge werden über dieselbe geprüfte Bundes-Infrastruktur eingereicht, die auch Zulassungsbehörden verwenden.

Rechtsgrundlagen und Ablauf →
Offizieller Softwarepartner Kraftfahrt-Bundesamt
i-Kfz-Großkunden­schnittstelle
geprüft & freigegeben
Verfahrensablauf

Drei Schritte bis zur Einreichung

  1. Dauer: ca. 10 Minuten

    Antrag ausfüllen und Nachweise beifügen

    Sie erfassen Fahrzeug- und Halterdaten und fügen die erforderlichen Nachweise als Foto bei — Zulassungsbescheinigung, Ausweisdokument, eVB-Nummer. Eine automatische Prüfung meldet fehlende oder widersprüchliche Angaben unmittelbar.

  2. Dauer: ca. 2 Minuten

    Vollmacht erteilen und Gebühren entrichten

    Sie bevollmächtigen uns digital zur Antragstellung und entrichten die ausgewiesenen Gebühren per Karte oder PayPal — erst nach positiver Vorprüfung Ihres Antrags.

  3. Einreichung: i. d. R. am selben Werktag

    Einreichung, Bescheid und Versand

    Wir übermitteln den Antrag an die zuständige Zulassungsbehörde. Nach der Entscheidung erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis (gültig bis zu 10 Tage) digital; Zulassungsbescheinigung und Plaketten stellt die Behörde per Post zu. Über jeden Verfahrensstand werden Sie per E-Mail unterrichtet.

Fragen und Antworten

Das Wichtigste vorab

Ist das Bundeszulassungsportal eine Behörde?

Nein. Das Bundeszulassungsportal ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt). Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde; wir bereiten den Antrag auf und reichen ihn über die geprüfte i-Kfz-Schnittstelle ein.

Benötige ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?

Nein. Die Identifizierung erfolgt über Ihre digitale Vollmacht und die Prüfung Ihrer Ausweiskopie — die Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp sind nicht erforderlich.

Welche Kosten entstehen insgesamt?

Die Servicegebühr beträgt 29,90 € je Zulassungsverfahren (14,90 € bei der Außerbetriebsetzung); hinzu kommt die amtliche Gebühr nach GebOSt in gesetzlicher Höhe. Beide Beträge werden vor der Zahlung einzeln ausgewiesen — zur Gebührenübersicht.

Ab wann darf das Fahrzeug geführt werden?

Mit Erhalt des vorläufigen Zulassungsnachweises. Er wird ausgedruckt im Fahrzeug mitgeführt und berechtigt für bis zu 10 Tage zur Teilnahme am Straßenverkehr, bis Plaketten und Dokumente zugestellt sind.

Alle Fragen und Antworten →

Stellen Sie Ihren Antrag — ohne Termin, ohne Wartemarke.

Die Antragstellung dauert etwa 15 Minuten und ist rund um die Uhr möglich.

Antrag stellen