Offizieller i-Kfz-Softwarepartner — digitale Fahrzeugzulassung, bundesweit.

Die Fahrzeugzulassung ist ein Verwaltungsverfahren. Wir führen es digital für Sie durch.

Über das Bundeszulassungsportal stellen Halter ihre Zulassungsanträge nach dem i-Kfz-Verfahren — Neuzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, bundesweit bei jeder Zulassungsbehörde. Die Antragstellung erfolgt durch uns als bevollmächtigten Dienstleister; ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.

  • Software vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen
  • Festpreise inklusive amtlicher Gebühren
  • Antragstellung rund um die Uhr
§ FZV Verfahren nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung — internetbasierte Zulassung (i-Kfz, Stufe 4)
6 von 6 Großvorgängen der i-Kfz-Großkundenschnittstelle vom KBA geprüft und ohne Vorbehalt freigegeben
400+ Behörden bundesweit über die zentrale i-Kfz-Infrastruktur erreichbar — eine Antragstrecke für alle
Verfahrensarten

Welchen Antrag möchten Sie stellen?

Jedes Verfahren hat einen Festpreis inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Kennzeichenschilder kosten auf Wunsch 20,00 € je Stück zuzüglich Versand. Preisübersicht

VerfahrenAnwendungsfallGesamtkosten
NeuzulassungErstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs129,99 €Zum Verfahren →
UmschreibungHalterwechsel nach Kauf oder Anschriftenänderung nach Umzug79,99 €Zum Verfahren →
AußerbetriebsetzungAbmeldung bei Verkauf, Stilllegung oder Verwertung (§ 16 FZV)24,99 €Zum Verfahren →
WiederzulassungErneute Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs79,99 €Zum Verfahren →
KennzeichenWunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Saison- und E-Kennzeichenohne AufpreisZur Übersicht →
Prüfung und Aufsicht

Abgenommen vom Kraftfahrt-Bundesamt

Die Software dieses Portals hat das formelle Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts für die i-Kfz-Großkundenschnittstelle durchlaufen. Geprüft wurden alle sechs Großvorgänge in allen drei Antragskonstellationen; die Freigabe erfolgte ohne Vorbehalt.

Das Bundeszulassungsportal ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt) — kein Internetauftritt einer Behörde. Ihre Anträge werden über dieselbe geprüfte Bundes-Infrastruktur eingereicht, die auch Zulassungsbehörden verwenden.

Rechtsgrundlage für den digitalen Antrag ist Abschnitt 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. § 18 Absatz 1 FZV legt fest:

„Die Zulassung eines Fahrzeuges, einschließlich der Änderung bestehender Zulassungen und der Kennzeichenzuteilung für ein zulassungsfreies Fahrzeug, sowie die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs hat nach Maßgabe dieses Abschnittes zu erfolgen, sofern der entsprechende Antrag internetbasiert gestellt wird (internetbasierte Zulassungsverfahren)."

§ 18 Absatz 1 FZV · Gesetzestext lesen

Rechtsgrundlagen und Ablauf →
OFFIZIELLER · SOFTWAREPARTNER i-Kfz-GROSSKUNDENSCHNITTSTELLE KBA Kraftfahrt-Bundesamt GEPRÜFT & FREIGEGEBEN
Verfahrensablauf

Wie läuft das Verfahren bis zur Einreichung ab?

  1. Dauer: ca. 10 Minuten

    Antrag ausfüllen und Nachweise beifügen

    Sie erfassen Fahrzeug- und Halterdaten und fügen die erforderlichen Nachweise als Foto bei — Zulassungsbescheinigung, Ausweisdokument, eVB-Nummer. Eine automatische Prüfung meldet fehlende oder widersprüchliche Angaben unmittelbar.

  2. Dauer: ca. 2 Minuten

    Vollmacht erteilen und Gebühren entrichten

    Sie bevollmächtigen uns digital zur Antragstellung und zahlen den Festpreis per PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Klarna. Kann ein Antrag nicht digital eingereicht werden, wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet.

  3. Nach Zahlung und digitaler Unterschrift

    Einreichung, Bescheid und Versand

    Wir übermitteln den Antrag an die zuständige Zulassungsbehörde. Nach der Entscheidung erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis (gültig bis zu 14 Tage) digital; Zulassungsbescheinigung und Plaketten stellt die Behörde per Post zu. Über jeden Verfahrensstand werden Sie per E-Mail unterrichtet.

Fragen und Antworten

Was sollten Sie vor dem Antrag wissen?

Ist das Bundeszulassungsportal eine Behörde?

Nein. Das Bundeszulassungsportal ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt). Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde; wir bereiten den Antrag auf und reichen ihn über die geprüfte i-Kfz-Schnittstelle ein.

Benötige ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?

Nein. Die Identifizierung erfolgt über Ihre digitale Vollmacht und die Prüfung Ihrer Ausweiskopie — die Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp sind nicht erforderlich.

Welche Kosten entstehen insgesamt?

Je Verfahren ein Festpreis inklusive aller amtlichen Gebühren: Neuzulassung 129,99 €, Umschreibung und Wiederzulassung 79,99 €, Außerbetriebsetzung 24,99 €. Neue Kennzeichenschilder kosten auf Wunsch 20,00 € je Stück zuzüglich Versand. Zur Preisübersicht

Ab wann darf das Fahrzeug geführt werden?

Nach einer Neuzulassung, Wiederzulassung oder einem Halterwechsel ab dem Abruf der Entscheidung: Mit einem Ausdruck darf das Fahrzeug längstens vierzehn Tage ohne Stempelplaketten fahren, bis Plaketten und Dokumente zugestellt sind (§ 31 FZV).

Alle Fragen und Antworten →

Datenfluss

Wie gelangt Ihr Antrag zur Zulassungsbehörde?

Ihre Angaben laufen digital über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Großkundenschnittstelle an die zuständige Behörde — ohne Behördengang.

Ihre Angaben
Fahrzeugnachweise
Digitale Vollmacht
Vom KBA abgenommen

Bundeszulassungsportal

Erfassung · Prüfung · Übermittlung

Großkunden­schnittstelle

NZUGWZHAAB

Übermittlung an jede zuständige Zulassungsbehörde

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LABO Berlin
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Stellen Sie Ihren Antrag — ohne Termin, ohne Wartemarke.

Die Antragstellung dauert etwa 15 Minuten und ist rund um die Uhr möglich.

Antrag stellen

Angaben zu Preisen, Gebühren und Verfahren geprüft am . Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.