Die Fahrzeugzulassung ist ein Verwaltungsverfahren. Wir führen es digital für Sie durch.
Über das Bundeszulassungsportal stellen Halter ihre Zulassungsanträge nach dem i-Kfz-Verfahren — Neuzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, bundesweit bei jeder Zulassungsbehörde. Die Antragstellung erfolgt durch uns als bevollmächtigten Dienstleister; ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
- ✓ Software vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen
- ✓ Festpreise inklusive amtlicher Gebühren
- ✓ Antragstellung rund um die Uhr
Welchen Antrag möchten Sie stellen?
Jedes Verfahren hat einen Festpreis inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Kennzeichenschilder kosten auf Wunsch 20,00 € je Stück zuzüglich Versand. Preisübersicht
| Verfahren | Anwendungsfall | Gesamtkosten | |
|---|---|---|---|
| Neuzulassung | Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs | 129,99 € | Zum Verfahren → |
| Umschreibung | Halterwechsel nach Kauf oder Anschriftenänderung nach Umzug | 79,99 € | Zum Verfahren → |
| Außerbetriebsetzung | Abmeldung bei Verkauf, Stilllegung oder Verwertung (§ 16 FZV) | 24,99 € | Zum Verfahren → |
| Wiederzulassung | Erneute Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs | 79,99 € | Zum Verfahren → |
| Kennzeichen | Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Saison- und E-Kennzeichen | ohne Aufpreis | Zur Übersicht → |
Abgenommen vom Kraftfahrt-Bundesamt
Die Software dieses Portals hat das formelle Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts für die i-Kfz-Großkundenschnittstelle durchlaufen. Geprüft wurden alle sechs Großvorgänge in allen drei Antragskonstellationen; die Freigabe erfolgte ohne Vorbehalt.
Das Bundeszulassungsportal ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt) — kein Internetauftritt einer Behörde. Ihre Anträge werden über dieselbe geprüfte Bundes-Infrastruktur eingereicht, die auch Zulassungsbehörden verwenden.
Rechtsgrundlage für den digitalen Antrag ist Abschnitt 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. § 18 Absatz 1 FZV legt fest:
Rechtsgrundlagen und Ablauf →„Die Zulassung eines Fahrzeuges, einschließlich der Änderung bestehender Zulassungen und der Kennzeichenzuteilung für ein zulassungsfreies Fahrzeug, sowie die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs hat nach Maßgabe dieses Abschnittes zu erfolgen, sofern der entsprechende Antrag internetbasiert gestellt wird (internetbasierte Zulassungsverfahren)."
— § 18 Absatz 1 FZV · Gesetzestext lesen
Wie läuft das Verfahren bis zur Einreichung ab?
- Dauer: ca. 10 Minuten
Antrag ausfüllen und Nachweise beifügen
Sie erfassen Fahrzeug- und Halterdaten und fügen die erforderlichen Nachweise als Foto bei — Zulassungsbescheinigung, Ausweisdokument, eVB-Nummer. Eine automatische Prüfung meldet fehlende oder widersprüchliche Angaben unmittelbar.
- Dauer: ca. 2 Minuten
Vollmacht erteilen und Gebühren entrichten
Sie bevollmächtigen uns digital zur Antragstellung und zahlen den Festpreis per PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Klarna. Kann ein Antrag nicht digital eingereicht werden, wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet.
- Nach Zahlung und digitaler Unterschrift
Einreichung, Bescheid und Versand
Wir übermitteln den Antrag an die zuständige Zulassungsbehörde. Nach der Entscheidung erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis (gültig bis zu 14 Tage) digital; Zulassungsbescheinigung und Plaketten stellt die Behörde per Post zu. Über jeden Verfahrensstand werden Sie per E-Mail unterrichtet.
Was sollten Sie vor dem Antrag wissen?
Ist das Bundeszulassungsportal eine Behörde?
Nein. Das Bundeszulassungsportal ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt). Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde; wir bereiten den Antrag auf und reichen ihn über die geprüfte i-Kfz-Schnittstelle ein.
Benötige ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Nein. Die Identifizierung erfolgt über Ihre digitale Vollmacht und die Prüfung Ihrer Ausweiskopie — die Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp sind nicht erforderlich.
Welche Kosten entstehen insgesamt?
Je Verfahren ein Festpreis inklusive aller amtlichen Gebühren: Neuzulassung 129,99 €, Umschreibung und Wiederzulassung 79,99 €, Außerbetriebsetzung 24,99 €. Neue Kennzeichenschilder kosten auf Wunsch 20,00 € je Stück zuzüglich Versand. Zur Preisübersicht
Ab wann darf das Fahrzeug geführt werden?
Nach einer Neuzulassung, Wiederzulassung oder einem Halterwechsel ab dem Abruf der Entscheidung: Mit einem Ausdruck darf das Fahrzeug längstens vierzehn Tage ohne Stempelplaketten fahren, bis Plaketten und Dokumente zugestellt sind (§ 31 FZV).
Wie gelangt Ihr Antrag zur Zulassungsbehörde?
Ihre Angaben laufen digital über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Großkundenschnittstelle an die zuständige Behörde — ohne Behördengang.
Bundeszulassungsportal
Erfassung · Prüfung · Übermittlung
Großkundenschnittstelle
Übermittlung an jede zuständige Zulassungsbehörde
Stellen Sie Ihren Antrag — ohne Termin, ohne Wartemarke.
Die Antragstellung dauert etwa 15 Minuten und ist rund um die Uhr möglich.
Angaben zu Preisen, Gebühren und Verfahren geprüft am . Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.