Wiederzulassung: außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut zulassen
Die Wiederzulassung ist das Verfahren, mit dem ein abgemeldetes Fahrzeug erneut zum Verkehr zugelassen wird — auf denselben oder einen neuen Halter. Über das Bundeszulassungsportal kostet sie 79,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren.
Redaktion Bundeszulassungsportal · Zuletzt geprüft:
Welche Eckdaten gelten für die Wiederzulassung?
Die Wiederzulassung wird nach § 29 FZV internetbasiert beantragt; die Voraussetzungen regelt § 16 Abs. 2 FZV.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 16 Abs. 2 und § 29 FZV |
| Zuständig | Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Halters |
| Festpreis | 79,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren |
| Hauptuntersuchung | gültig oder vorher nachzuholen |
| Fahren vor Plakettenzustellung | längstens 14 Tage mit Ausdruck (§ 31 FZV) |
Welche Nachweise verlangt die Wiederzulassung?
Grundsätzlich sind beide Teile der Zulassungsbescheinigung vorzulegen. Teil II entfällt nur, wenn derselbe Halter das bisherige Kennzeichen behält (§ 16 Abs. 2 FZV).
| Nachweis | Hinweis |
|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode | stets erforderlich |
| Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode | entfällt bei gleichem Halter und Kennzeichen |
| eVB-Nummer | des künftigen Halters |
| Hauptuntersuchung | gültiger Nachweis |
| Ausweisdokument (Foto) | keine eID erforderlich |
| SEPA-Lastschriftmandat | § 13 KraftStG |
Häufige Fragen
Wird das frühere Kennzeichen wieder zugeteilt?
Wenn es nach der Außerbetriebsetzung reserviert wurde und die Reservierung noch läuft. Die Reservierung ist auf längstens zwölf Monate ab Außerbetriebsetzung begrenzt (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV).
Ist eine abgelaufene Hauptuntersuchung ein Hindernis?
Ja, wenn zwischenzeitlich eine Untersuchung fällig gewesen wäre. Dann ist die Hauptuntersuchung vor der Wiederzulassung nachzuholen (§ 16 Abs. 2 FZV).
Gilt die Wiederzulassung auch für gekaufte, abgemeldete Fahrzeuge?
Ja. Beim neuen Halter sind Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die eigene eVB-Nummer erforderlich. Der Festpreis bleibt 79,99 €.
Wann ist die Wiederzulassung nicht digital möglich?
Sind die Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister gelöscht und liegen keine Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung vor, ist § 21 StVZO anzuwenden (§ 16 Abs. 2 FZV). Dieses Verfahren läuft bei der Behörde vor Ort.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Angaben auf dieser Seite sind am Originaltext der Vorschriften geprüft (Stand 13. September 2026).
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Festpreis 79,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren.