Außerbetriebsetzung: Fahrzeug online abmelden
Die Außerbetriebsetzung beendet die Zulassung eines Fahrzeugs — bei Verkauf, Stilllegung oder Verwertung. Über das Bundeszulassungsportal kostet sie 24,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren, auch mit Verwertungsnachweis. Rechtsgrundlage ist § 16 FZV (bis August 2023: § 14 FZV a. F.).
Redaktion Bundeszulassungsportal · Zuletzt geprüft:
Welche Eckdaten gelten für die Außerbetriebsetzung?
Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist in den §§ 24 und 25 FZV geregelt.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 16 FZV, §§ 24–25 FZV |
| Festpreis | 24,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren |
| Mit Verwertungsnachweis | 24,99 € |
| Steuer und Versicherung | enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung |
| Kennzeichen-Reservierung | längstens 12 Monate (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV) |
Welche Angaben braucht die Online-Außerbetriebsetzung?
Für die digitale Außerbetriebsetzung sind die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und beider Stempelplaketten erforderlich.
| Nachweis | Hinweis |
|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I | verdeckten Sicherheitscode freilegen |
| Kennzeichenschilder vorn und hinten | Sicherheitscodes der Stempelplaketten |
| Ausweisdokument (Foto) | keine eID erforderlich |
| Verwertungsnachweis | nur bei Verschrottung |
Häufige Fragen
Wann enden Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungspflicht?
Mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Die Zulassungsbehörde unterrichtet die Zollverwaltung und den Versicherer (§ 50 FZV); zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.
Kann das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung gesichert werden?
Ja, der Halter kann es längstens zwölf Monate ab der Außerbetriebsetzung reservieren lassen (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV). Die Reservierung beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde.
Was gilt, wenn keine Sicherheitscodes vorhanden sind?
Ohne Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten ist die internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich (§ 21 FZV). Der Antrag ist dann bei der Behörde vor Ort zu stellen.
Kostet die Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis mehr?
Nein. Beide Varianten kosten über das Portal 24,99 €.
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Festpreis 24,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren.