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Außerbetriebsetzung: Fahrzeug online abmelden

Die Außerbetriebsetzung beendet die Zulassung eines Fahrzeugs — bei Verkauf, Stilllegung oder Verwertung. Über das Bundeszulassungsportal kostet sie 24,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren, auch mit Verwertungsnachweis. Rechtsgrundlage ist § 16 FZV (bis August 2023: § 14 FZV a. F.).

Redaktion Bundeszulassungsportal · Zuletzt geprüft:

Überblick

Welche Eckdaten gelten für die Außerbetriebsetzung?

Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist in den §§ 24 und 25 FZV geregelt.

Verfahrensübersicht
MerkmalAngabe
Rechtsgrundlage§ 16 FZV, §§ 24–25 FZV
Festpreis24,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren
Mit Verwertungsnachweis24,99 €
Steuer und Versicherungenden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung
Kennzeichen-Reservierunglängstens 12 Monate (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV)
Nachweise

Welche Angaben braucht die Online-Außerbetriebsetzung?

Für die digitale Außerbetriebsetzung sind die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und beider Stempelplaketten erforderlich.

NachweisHinweis
Zulassungsbescheinigung Teil Iverdeckten Sicherheitscode freilegen
Kennzeichenschilder vorn und hintenSicherheitscodes der Stempelplaketten
Ausweisdokument (Foto)keine eID erforderlich
Verwertungsnachweisnur bei Verschrottung
Fragen zur Außerbetriebsetzung

Häufige Fragen

Wann enden Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungspflicht?

Mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Die Zulassungsbehörde unterrichtet die Zollverwaltung und den Versicherer (§ 50 FZV); zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.

Kann das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung gesichert werden?

Ja, der Halter kann es längstens zwölf Monate ab der Außerbetriebsetzung reservieren lassen (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV). Die Reservierung beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde.

Was gilt, wenn keine Sicherheitscodes vorhanden sind?

Ohne Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten ist die internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich (§ 21 FZV). Der Antrag ist dann bei der Behörde vor Ort zu stellen.

Kostet die Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis mehr?

Nein. Beide Varianten kosten über das Portal 24,99 €.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Angaben auf dieser Seite sind am Originaltext der Vorschriften geprüft (Stand 13. September 2026).

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Festpreis 24,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren.

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