Kennzeichen im Zulassungsverfahren
Bei jeder Zulassung wird ein Kennzeichen zugeteilt — zufällig, als reserviertes Wunschkennzeichen oder als mitgenommenes Bestandskennzeichen. Diese Seite erläutert die Möglichkeiten und die zugehörigen Gebühren nach GebOSt.
Welche Kennzeichenarten gibt es?
| Art | Verwendung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Standardkennzeichen | Regelfall für Pkw, Krad, Anhänger | 1–3 Buchstaben Bezirk + 1–2 Buchstaben + 1–4 Ziffern, max. 8 Zeichen |
| Wunschkennzeichen | Frei gewählte Erkennungsnummer | Reservierung selbst bei der Zulassungsbehörde (Gebühr dort), im Antrag Kennzeichen und PIN angeben |
| Saisonkennzeichen | Nutzung nur in einem festen Zeitraum (z. B. 04–10) | Erspart jährliches An- und Abmelden; Zeitraum zählt zur Zeichenlänge |
| E-Kennzeichen | Elektrofahrzeuge | „E“ am Ende; Voraussetzung nach EmoG |
| H-Kennzeichen | Oldtimer ab 30 Jahren | „H“ am Ende; Oldtimer-Gutachten erforderlich |
Häufige Fragen
Kann das bisherige Kennzeichen behalten werden?
Ja. Die bundesweite Kennzeichenmitnahme gilt seit 2015 bei Umschreibung (Umzug wie Halterwechsel). Das Unterscheidungszeichen des früheren Bezirks bleibt dabei bestehen.
Welche Kombinationen werden nicht zugeteilt?
Kombinationen mit unzulässigen Kürzeln (u. a. HJ, KZ, NS, SA, SS) werden nicht vergeben; die Praxis unterscheidet sich je nach Bundesland. Ob Ihre Wunschkombination zulässig und frei ist, sehen Sie bei der Reservierung über Ihre Zulassungsbehörde.
Wie gebe ich mein reserviertes Wunschkennzeichen an?
Im Antrag tragen Sie Kennzeichen und Reservierungs-PIN Ihrer Behörde ein; bei uns kostet das keinen Aufpreis.
Wie gebe ich ein reserviertes Wunschkennzeichen im Antrag an?
Bei der Zulassungsbehörde reservieren, dann Kennzeichen und PIN im Antrag eintragen — ohne Aufpreis.
Quellen: § 16 FZV · GebOSt · Kraftfahrt-Bundesamt