Kennzeichen im Zulassungsverfahren
Bei jeder Zulassung wird ein Kennzeichen zugeteilt — zufällig, als reserviertes Wunschkennzeichen oder als mitgenommenes Bestandskennzeichen. Diese Seite erläutert die Möglichkeiten und die zugehörigen Gebühren nach GebOSt.
Gebühren rund um das Kennzeichen
Zusätzlich zum jeweiligen Zulassungsverfahren. Kennzeichenschilder (Prägung) sind nicht Bestandteil amtlicher Gebühren; marktüblich 20–35 € je Paar.
Welche Kennzeichenarten gibt es?
| Art | Verwendung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Standardkennzeichen | Regelfall für Pkw, Krad, Anhänger | 1–3 Buchstaben Bezirk + 1–2 Buchstaben + 1–4 Ziffern, max. 8 Zeichen |
| Wunschkennzeichen | Frei gewählte Erkennungsnummer | Verfügbarkeit wird im Antrag geprüft und verbindlich reserviert |
| Saisonkennzeichen | Nutzung nur in einem festen Zeitraum (z. B. 04–10) | Erspart jährliches An- und Abmelden; Zeitraum zählt zur Zeichenlänge |
| E-Kennzeichen | Elektrofahrzeuge | „E“ am Ende; Voraussetzung nach EmoG |
| H-Kennzeichen | Oldtimer ab 30 Jahren | „H“ am Ende; Oldtimer-Gutachten erforderlich |
Häufige Fragen
Kann das bisherige Kennzeichen behalten werden?
Ja. Die bundesweite Kennzeichenmitnahme gilt seit 2015 bei Umschreibung (Umzug wie Halterwechsel). Das Unterscheidungszeichen des früheren Bezirks bleibt dabei bestehen.
Welche Kombinationen werden nicht zugeteilt?
Kombinationen mit unzulässigen Kürzeln (u. a. HJ, KZ, NS, SA, SS) werden nicht vergeben; die Praxis unterscheidet sich je nach Bundesland. Der Antrag prüft die Zulässigkeit Ihrer Wunschkombination vor der Reservierung.
Ich habe bereits selbst reserviert — wie gebe ich das an?
Im Antrag tragen Sie Kennzeichen und Reservierungs-PIN Ihrer Behörde ein; die Servicegebühr für die Reservierung entfällt in diesem Fall.
Wunschkennzeichen direkt im Verfahren beantragen
Verfügbarkeit prüfen, reservieren, zulassen — in einem Antrag.