Umschreibung: Halterwechsel und Wohnsitzwechsel beantragen
Die Umschreibung ist das Verfahren für ein zugelassenes Fahrzeug, das einen neuen Halter bekommt oder dessen Halter umgezogen ist. Über das Bundeszulassungsportal kostet sie 79,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren. Das bisherige Kennzeichen darf beibehalten werden.
Redaktion Bundeszulassungsportal · Zuletzt geprüft:
Welche Eckdaten gelten für die Umschreibung?
Halter- und Wohnsitzwechsel werden nach § 30 FZV internetbasiert beantragt.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 30 FZV (Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel), § 15 FZV (Mitteilungspflicht) |
| Zuständig | Zulassungsbehörde am neuen Wohnsitz des Halters |
| Festpreis | 79,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren |
| Kennzeichen | darf beibehalten werden (§ 15 Abs. 4 FZV) |
| Frist | unverzüglich |
Welche Nachweise sind je Fall erforderlich?
Beim Halterwechsel sind mehr Nachweise nötig als beim Umzug, weil Eigentum, Versicherung und Hauptuntersuchung neu nachzuweisen sind.
| Nachweis | Halterwechsel | Wohnsitzwechsel |
|---|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode | erforderlich | erforderlich |
| Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode | erforderlich | nicht erforderlich |
| eVB-Nummer des neuen Halters | erforderlich | nicht erforderlich |
| gültige Hauptuntersuchung | erforderlich | nicht erforderlich |
| Ausweisdokument (Foto) | erforderlich | erforderlich |
| SEPA-Lastschriftmandat | erforderlich | erforderlich |
| Sicherheitscodes der Stempelplaketten | nur bei neuem Kennzeichen | nur bei neuem Kennzeichen |
Was kostet die Umschreibung?
Die Umschreibung kostet 79,99 € als Endpreis, gleich ob nach Kauf oder Umzug. Bleibt das Kennzeichen, fallen keine weiteren Kosten an; neue Schilder kosten 20,00 € je Kennzeichenschild zuzüglich Versand (6,90 € Standard, 9,90 € Priorität).
| Fall | Betrag |
|---|---|
| Umschreibung, Kennzeichen bleibt | 79,99 € |
| Umschreibung mit zwei neuen Schildern, Standardversand | 126,89 € |
Häufige Fragen
Muss das bisherige Kennzeichen abgegeben werden?
Nein. Das Kennzeichen darf bei Halter- und Wohnsitzwechsel beibehalten werden, auch in einen anderen Zulassungsbezirk (§ 15 Abs. 4 FZV).
Innerhalb welcher Frist ist die Umschreibung zu beantragen?
Unverzüglich nach dem Halterwechsel oder Umzug (§ 15 FZV). Eine feste Tageszahl nennt die Verordnung nicht.
Das Fahrzeug war beim Kauf bereits abgemeldet. Welches Verfahren gilt?
Dann ist eine Wiederzulassung zu beantragen, keine Umschreibung. Der Festpreis ist mit 79,99 € identisch.
Darf nach einem Halterwechsel sofort gefahren werden?
Wird das Kennzeichen beibehalten, bleiben Plaketten gültig. Bei neuem Kennzeichen darf das Fahrzeug nach dem Halterwechsel längstens vierzehn Tage mit dem Ausdruck der Entscheidung betrieben werden (§ 31 FZV).
Was kostet die Umschreibung mit neuen Kennzeichen?
79,99 € zuzüglich 20,00 € je Kennzeichenschild zuzüglich Versand (6,90 € Standard, 9,90 € Priorität); mit zwei Schildern und Standardversand also 126,89 €.
Umschreibung beantragen
Festpreis 79,99 € — Kennzeichen darf bleiben.