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Umschreibung: Halterwechsel und Wohnsitzwechsel beantragen

Die Umschreibung ist das Verfahren für ein zugelassenes Fahrzeug, das einen neuen Halter bekommt oder dessen Halter umgezogen ist. Über das Bundeszulassungsportal kostet sie 79,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren. Das bisherige Kennzeichen darf beibehalten werden.

Redaktion Bundeszulassungsportal · Zuletzt geprüft:

Überblick

Welche Eckdaten gelten für die Umschreibung?

Halter- und Wohnsitzwechsel werden nach § 30 FZV internetbasiert beantragt.

Verfahrensübersicht
MerkmalAngabe
Rechtsgrundlage§ 30 FZV (Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel), § 15 FZV (Mitteilungspflicht)
ZuständigZulassungsbehörde am neuen Wohnsitz des Halters
Festpreis79,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren
Kennzeichendarf beibehalten werden (§ 15 Abs. 4 FZV)
Fristunverzüglich
Nachweise

Welche Nachweise sind je Fall erforderlich?

Beim Halterwechsel sind mehr Nachweise nötig als beim Umzug, weil Eigentum, Versicherung und Hauptuntersuchung neu nachzuweisen sind.

NachweisHalterwechselWohnsitzwechsel
Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscodeerforderlicherforderlich
Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscodeerforderlichnicht erforderlich
eVB-Nummer des neuen Halterserforderlichnicht erforderlich
gültige Hauptuntersuchungerforderlichnicht erforderlich
Ausweisdokument (Foto)erforderlicherforderlich
SEPA-Lastschriftmandaterforderlicherforderlich
Sicherheitscodes der Stempelplakettennur bei neuem Kennzeichennur bei neuem Kennzeichen
Kosten

Was kostet die Umschreibung?

Die Umschreibung kostet 79,99 € als Endpreis, gleich ob nach Kauf oder Umzug. Bleibt das Kennzeichen, fallen keine weiteren Kosten an; neue Schilder kosten 20,00 € je Kennzeichenschild zuzüglich Versand (6,90 € Standard, 9,90 € Priorität).

Beispielrechnungen, Stand September 2026
FallBetrag
Umschreibung, Kennzeichen bleibt79,99 €
Umschreibung mit zwei neuen Schildern, Standardversand126,89 €
Fragen zur Umschreibung

Häufige Fragen

Muss das bisherige Kennzeichen abgegeben werden?

Nein. Das Kennzeichen darf bei Halter- und Wohnsitzwechsel beibehalten werden, auch in einen anderen Zulassungsbezirk (§ 15 Abs. 4 FZV).

Innerhalb welcher Frist ist die Umschreibung zu beantragen?

Unverzüglich nach dem Halterwechsel oder Umzug (§ 15 FZV). Eine feste Tageszahl nennt die Verordnung nicht.

Das Fahrzeug war beim Kauf bereits abgemeldet. Welches Verfahren gilt?

Dann ist eine Wiederzulassung zu beantragen, keine Umschreibung. Der Festpreis ist mit 79,99 € identisch.

Darf nach einem Halterwechsel sofort gefahren werden?

Wird das Kennzeichen beibehalten, bleiben Plaketten gültig. Bei neuem Kennzeichen darf das Fahrzeug nach dem Halterwechsel längstens vierzehn Tage mit dem Ausdruck der Entscheidung betrieben werden (§ 31 FZV).

Was kostet die Umschreibung mit neuen Kennzeichen?

79,99 € zuzüglich 20,00 € je Kennzeichenschild zuzüglich Versand (6,90 € Standard, 9,90 € Priorität); mit zwei Schildern und Standardversand also 126,89 €.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Angaben auf dieser Seite sind am Originaltext der Vorschriften geprüft (Stand 13. September 2026).

Umschreibung beantragen

Festpreis 79,99 € — Kennzeichen darf bleiben.

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