Offizieller i-Kfz-Softwarepartner — digitale Fahrzeugzulassung, bundesweit.

Neuzulassung: die erstmalige Zulassung Ihres Fahrzeugs

Die Neuzulassung ist die erstmalige Zuteilung eines Kennzeichens für ein fabrikneues oder erstmals in Deutschland zuzulassendes Fahrzeug. Der Antrag wird über dieses Portal vollständig digital gestellt; die Entscheidung trifft die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde.

Gebühren der Neuzulassung

Servicegebühr69,90 €
Amtliche Gebühr (GebOSt Nr. 221.1)28,60 €
Gesamt98,50 €

Brutto, einschließlich KBA-Datenübermittlung (GebOSt Nr. 129). Zuschläge nur auf Wunsch: Wunschkennzeichen 27,70 €, Express-Priorität 29,90 €.

Erforderliche Nachweise

Diese Unterlagen fügen Sie dem Antrag bei

Alle Nachweise werden als Foto beigefügt; das Portal prüft Vollständigkeit und Lesbarkeit unmittelbar bei der Erfassung.

NachweisHinweis
eVB-NummerElektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflicht (7-stellig) — Versicherungsvergleich Anzeige
Zulassungsbescheinigung Teil IIMit freigelegtem Sicherheitscode (Dokumente ab 2018)
CoC-PapierEG-Übereinstimmungsbescheinigung; liegt Neufahrzeugen bei, bei Importen erforderlich
AusweisdokumentPersonalausweis oder Reisepass des Halters — Fotokopie genügt, keine eID-Funktion nötig
SEPA-LastschriftmandatFür die Kraftfahrzeugsteuer, gesetzlich vorgeschrieben (§ 13 KraftStG)
Fragen zur Neuzulassung

Häufige Fragen

Wann kann das Fahrzeug erstmals geführt werden?

Nach Genehmigung des Antrags erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis digital. Er berechtigt — ausgedruckt im Fahrzeug mitgeführt — für bis zu 10 Tage zur Teilnahme am Straßenverkehr, bis Plaketten und Zulassungsbescheinigung zugestellt sind.

Kann ein importiertes Fahrzeug digital zugelassen werden?

Ja, sofern eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) vorliegt. Bei Einzelgenehmigungen prüfen wir vor der Zahlung, ob das digitale Verfahren für Ihren Fall zulässig ist.

Kann ich ein Wunschkennzeichen beantragen?

Ja. Die Wunschkombination wird im Antrag geprüft und verbindlich reserviert; die amtlichen Gebühren betragen 12,80 € (GebOSt Nr. 244/245) zuzüglich 14,90 € Servicegebühr — Einzelheiten zu Kennzeichen.

Neuzulassung jetzt beantragen

Antragstellung in rund 15 Minuten; Einreichung in der Regel am selben Werktag.

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