Neuzulassung: Antrag auf Erstzulassung eines Fahrzeugs
Die Neuzulassung ist das Verfahren, mit dem ein fabrikneues Fahrzeug erstmals ein Kennzeichen erhält. Über das Bundeszulassungsportal beantragen Sie sie für einen Festpreis von 129,99 €, in dem alle amtlichen Gebühren enthalten sind. Entscheidend zuständig ist die Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnsitz.
Redaktion Bundeszulassungsportal · Zuletzt geprüft:
Welche Eckdaten gelten für die Neuzulassung?
Die Neuzulassung wird nach § 27 FZV internetbasiert beantragt. Die wichtigsten Angaben auf einen Blick:
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 27 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (internetbasierte Erstzulassung) |
| Zuständig | Zulassungsbehörde am Wohnsitz oder Sitz des Halters |
| Festpreis | 129,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren |
| Antragstellung | rund 15 Minuten, rund um die Uhr |
| Fahren vor Plakettenzustellung | längstens 14 Tage mit Ausdruck der Entscheidung (§ 31 FZV) |
| Nicht über das Portal | Importe und Reimporte |
Welche Nachweise sind der Neuzulassung beizufügen?
Dem Antrag werden fünf Nachweise beigefügt, jeweils als Foto. Verdeckte Sicherheitscodes legen Sie erst frei, wenn der Antrag sie abfragt.
| Nachweis | Aussteller | Hinweis |
|---|---|---|
| eVB-Nummer | Kfz-Haftpflichtversicherer | 7-stellig |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | Hersteller oder Händler | mit Sicherheitscode (§ 21 FZV) |
| EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) | Hersteller | Nachweis der Typgenehmigung |
| Personalausweis oder Reisepass | Halter | Foto genügt |
| SEPA-Lastschriftmandat | Halter | für die Kraftfahrzeugsteuer (§ 13 KraftStG) |
Wie setzen sich die Kosten der Neuzulassung zusammen?
Der Festpreis von 129,99 € deckt Bearbeitung, Einreichung, die amtliche Gebühr der Zulassungsbehörde, die Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamts und die Stempelplaketten. Kennzeichenschilder sind nicht enthalten und kosten auf Wunsch 20,00 € je Kennzeichenschild zuzüglich Versand (6,90 € Standard, 9,90 € Priorität).
| Position | Betrag |
|---|---|
| Neuzulassung | 129,99 € |
| zwei Kennzeichenschilder (optional) | 40,00 € |
| Versand der Schilder, Standard (optional) | 6,90 € |
| Summe mit zwei Schildern | 176,89 € |
Häufige Fragen
Ab welchem Zeitpunkt darf das neue Fahrzeug fahren?
Ab dem Abruf der automatisierten Zulassungsentscheidung. Mit einem gut lesbaren Ausdruck darf es längstens vierzehn Tage ohne Stempelplaketten betrieben werden, bis die Behörde Plaketten und Zulassungsbescheinigung Teil I zustellt (§ 31 FZV).
Wird für die Neuzulassung ein Behördentermin benötigt?
Nein. Der Antrag wird über das Portal gestellt und von uns als Bevollmächtigtem bei der zuständigen Zulassungsbehörde eingereicht. Eine Online-Ausweisfunktion ist nicht erforderlich.
Ist die Neuzulassung eines Importfahrzeugs online möglich?
Über dieses Portal derzeit nicht. Importe und Reimporte sind bei der Zulassungsbehörde vor Ort zu beantragen.
Wie wird ein Wunschkennzeichen berücksichtigt?
Die Kombination wird zuvor bei der Zulassungsbehörde reserviert; die dortige Gebühr zahlen Sie an die Behörde. Im Antrag geben Sie Kennzeichen und Reservierungs-PIN an. Das Portal berechnet dafür nichts zusätzlich.
Was geschieht, wenn der Antrag nicht eingereicht werden kann?
Kann ein Antrag nicht digital eingereicht werden, wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Angaben auf dieser Seite sind am Originaltext der Vorschriften geprüft (Stand 13. September 2026).
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Festpreis 129,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren.