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Neuzulassung: Antrag auf Erstzulassung eines Fahrzeugs

Die Neuzulassung ist das Verfahren, mit dem ein fabrikneues Fahrzeug erstmals ein Kennzeichen erhält. Über das Bundeszulassungsportal beantragen Sie sie für einen Festpreis von 129,99 €, in dem alle amtlichen Gebühren enthalten sind. Entscheidend zuständig ist die Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnsitz.

Redaktion Bundeszulassungsportal · Zuletzt geprüft:

Überblick

Welche Eckdaten gelten für die Neuzulassung?

Die Neuzulassung wird nach § 27 FZV internetbasiert beantragt. Die wichtigsten Angaben auf einen Blick:

Verfahrensübersicht
MerkmalAngabe
Rechtsgrundlage§ 27 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (internetbasierte Erstzulassung)
ZuständigZulassungsbehörde am Wohnsitz oder Sitz des Halters
Festpreis129,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren
Antragstellungrund 15 Minuten, rund um die Uhr
Fahren vor Plakettenzustellunglängstens 14 Tage mit Ausdruck der Entscheidung (§ 31 FZV)
Nicht über das PortalImporte und Reimporte
Nachweise

Welche Nachweise sind der Neuzulassung beizufügen?

Dem Antrag werden fünf Nachweise beigefügt, jeweils als Foto. Verdeckte Sicherheitscodes legen Sie erst frei, wenn der Antrag sie abfragt.

NachweisAusstellerHinweis
eVB-NummerKfz-Haftpflichtversicherer7-stellig
Zulassungsbescheinigung Teil IIHersteller oder Händlermit Sicherheitscode (§ 21 FZV)
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)HerstellerNachweis der Typgenehmigung
Personalausweis oder ReisepassHalterFoto genügt
SEPA-LastschriftmandatHalterfür die Kraftfahrzeugsteuer (§ 13 KraftStG)
Kosten

Wie setzen sich die Kosten der Neuzulassung zusammen?

Der Festpreis von 129,99 € deckt Bearbeitung, Einreichung, die amtliche Gebühr der Zulassungsbehörde, die Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamts und die Stempelplaketten. Kennzeichenschilder sind nicht enthalten und kosten auf Wunsch 20,00 € je Kennzeichenschild zuzüglich Versand (6,90 € Standard, 9,90 € Priorität).

Beispielrechnung, Stand September 2026
PositionBetrag
Neuzulassung129,99 €
zwei Kennzeichenschilder (optional)40,00 €
Versand der Schilder, Standard (optional)6,90 €
Summe mit zwei Schildern176,89 €
Fragen zur Neuzulassung

Häufige Fragen

Ab welchem Zeitpunkt darf das neue Fahrzeug fahren?

Ab dem Abruf der automatisierten Zulassungsentscheidung. Mit einem gut lesbaren Ausdruck darf es längstens vierzehn Tage ohne Stempelplaketten betrieben werden, bis die Behörde Plaketten und Zulassungsbescheinigung Teil I zustellt (§ 31 FZV).

Wird für die Neuzulassung ein Behördentermin benötigt?

Nein. Der Antrag wird über das Portal gestellt und von uns als Bevollmächtigtem bei der zuständigen Zulassungsbehörde eingereicht. Eine Online-Ausweisfunktion ist nicht erforderlich.

Ist die Neuzulassung eines Importfahrzeugs online möglich?

Über dieses Portal derzeit nicht. Importe und Reimporte sind bei der Zulassungsbehörde vor Ort zu beantragen.

Wie wird ein Wunschkennzeichen berücksichtigt?

Die Kombination wird zuvor bei der Zulassungsbehörde reserviert; die dortige Gebühr zahlen Sie an die Behörde. Im Antrag geben Sie Kennzeichen und Reservierungs-PIN an. Das Portal berechnet dafür nichts zusätzlich.

Was geschieht, wenn der Antrag nicht eingereicht werden kann?

Kann ein Antrag nicht digital eingereicht werden, wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Angaben auf dieser Seite sind am Originaltext der Vorschriften geprüft (Stand 13. September 2026).

Neuzulassung beantragen

Festpreis 129,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren.

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