Offizieller i-Kfz-Softwarepartner — digitale Fahrzeugzulassung, bundesweit.

Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen zum digitalen Zulassungsverfahren, beantwortet ohne Verwaltungsdeutsch. Für Einzelfälle erreichen Sie uns über den Kontakt.

Ist das Bundeszulassungsportal seriös, und wer ist zuständig?

Ist das Bundeszulassungsportal eine Behörde?

Nein. Das Bundeszulassungsportal ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wiesbaden (HRB 36585, Amtsgericht Wiesbaden). Über Anträge entscheidet ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde — wir bereiten Anträge auf und reichen sie digital ein.

Woher weiß ich, dass der Dienst vertrauenswürdig ist?

Die eingesetzte Software hat das Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts für die i-Kfz-Großkundenschnittstelle bestanden (alle sechs Großvorgänge, ohne Vorbehalt freigegeben). Die amtlichen Gebühren sind im Festpreis enthalten, und für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.

Für welche Zulassungsbehörden funktioniert das Verfahren?

Grundsätzlich bundesweit: Die Einreichung läuft über die zentrale i-Kfz-Infrastruktur, an die die Zulassungsbehörden angeschlossen sind. Kann ein Antrag nicht digital eingereicht werden, wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet.

Was kostet die Zulassung?

Was kostet das Verfahren insgesamt?

Je Verfahren ein Festpreis inklusive aller amtlichen Gebühren: Neuzulassung 129,99 €, Umschreibung, Wiederzulassung und Adressänderung je 79,99 €, Außerbetriebsetzung 24,99 €. Kennzeichenschilder kosten auf Wunsch 20,00 € je Stück zuzüglich Versand. Preisübersicht

Fallen die amtlichen Gebühren nicht auch beim Amt an?

Nicht zusätzlich. Die amtlichen Gebühren sind im Festpreis enthalten; die Zulassungsbehörde stellt keinen gesonderten Gebührenbescheid aus.

Wann wird gezahlt?

Bei der Antragstellung, vor der Einreichung — per PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Klarna. Kann ein Antrag nicht digital eingereicht werden, wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet.

Wie läuft die Durchführung ab?

Wird die Online-Ausweisfunktion (eID) benötigt?

Nein. Anders als beim Selbstantrag über Behördenportale genügt bei uns die digitale Vollmacht mit Ausweiskopie — ohne Kartenlesegerät und ohne AusweisApp.

Was ist der Sicherheitscode?

Ein verdecktes Sicherheitsmerkmal auf Zulassungsbescheinigungen (ab 2015) und Stempelplaketten. Er wird erst freigelegt, wenn der Antrag ihn abfragt — ein einmal freigelegter Code macht das Dokument für weitere Verfahren unbrauchbar.

Ab wann darf das Fahrzeug gefahren werden?

Nach einer Neuzulassung, Wiederzulassung oder einem Halterwechsel ab dem Abruf der Entscheidung: Mit einem Ausdruck darf das Fahrzeug längstens vierzehn Tage ohne Stempelplaketten fahren (§ 31 FZV).

Wie erhalte ich Kennzeichenschilder und Plaketten?

Neue Schilder bestellen Sie im Antrag für 20,00 € je Stück zuzüglich Versand oder beschaffen sie selbst; die Stempelplaketten stellt die Behörde per Post zu. Einzelheiten: Kennzeichen.

Fahrzeug, Unterlagen und Termine

Kann ich jedes Auto online zulassen — auch einen Gebrauchtwagen oder ein finanziertes Fahrzeug?

Ja. Über das Portal lassen sich Neuwagen, Gebrauchtwagen sowie finanzierte oder geleaste Autos online zulassen; Importfahrzeuge derzeit nicht. Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Bank, genügt deren Freigabe; den Antrag reichen wir als bevollmächtigter Dienstleister für Sie ein.

Welche Unterlagen brauche ich für die Online-Zulassung?

Das hängt vom Vorgang ab. Diese Nachweise fragen wir im Formular ab und laden Sie als Foto hoch:

VorgangBenötigte Nachweise
NeuzulassungZB II, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), SEPA-Mandat, Ausweis/Vollmacht; bei Gebrauchten zusätzlich HU-Nachweis
Umschreibung / HalterwechselZB I und ZB II, eVB, SEPA-Mandat; bei Kennzeichenwechsel die bisherigen Schilder
AußerbetriebsetzungZB I und Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode
Muss ich zur Behörde kommen oder einen Termin buchen?

Nein. Das Verfahren läuft vollständig online und ist an keine Öffnungszeiten oder Termine gebunden. Als bevollmächtigter Dienstleister reichen wir Ihren Antrag bundesweit bei jeder der rund 400 Zulassungsbehörden ein — ein persönliches Erscheinen entfällt.

Abmeldung, Versicherung und Hauptuntersuchung

Wie melde ich ein Auto ab, wenn ich nicht der Halter bin oder der Halter verstorben ist?

Die Außerbetriebsetzung (§ 16 FZV) kann auch ein Bevollmächtigter vornehmen. Als Nicht-Halter benötigen Sie eine Vollmacht des Halters; bei einem verstorbenen Halter genügt ein Nachweis der Erbenstellung. Erforderlich sind die ZB I und die Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode.

Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung bei Ab- oder Ummeldung?

Bei der Außerbetriebsetzung meldet die Zulassungsbehörde das Fahrzeug an den Versicherer; der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über oder endet. Bei einem Halterwechsel geht der Versicherungsvertrag zunächst auf den Käufer über — mit Sonderkündigungsrecht. Für jede Zulassung ist eine gültige eVB nötig.

Kann ich mit abgelaufener Hauptuntersuchung (HU/TÜV) zulassen oder ummelden?

Für die Wiederzulassung und die Umschreibung nach einem Halterwechsel ist eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen; ein Neuwagen braucht bei der Erstzulassung noch keine. Ist die HU abgelaufen, holen Sie diese zuerst nach. Für eine reine Adressänderung ohne Halter- und Kennzeichenwechsel ist in der Regel keine neue HU erforderlich.

Fakten

Eckdaten der internetbasierten Zulassung

  • i-Kfz Stufe 4 — seit dem 1. September 2023 sind An-, Um-, Ab- und Wiederanmeldung vollständig online möglich (§§ 18–40 FZV).
  • Fahren ohne Plaketten — längstens 14 Tage nach Neuzulassung, Wiederzulassung oder Halterwechsel (§ 31 FZV).
  • Antragstellung — etwa 15 Minuten, rund um die Uhr.
  • Reichweite — über 400 Zulassungsbehörden (Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis, Stand Juli 2026).
  • KBA-Abnahme — alle sechs Großvorfälle vorbehaltlos freigegeben.

Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 18–40 und § 31 · GebOSt · Kraftfahrt-Bundesamt. .

Frage nicht beantwortet?

Schreiben Sie uns — die Antwort kommt per E-Mail.

Zum Kontakt