Offizieller i-Kfz-Softwarepartner — digitale Fahrzeugzulassung, bundesweit.

Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen zum digitalen Zulassungsverfahren, beantwortet ohne Verwaltungsdeutsch. Für Einzelfälle erreichen Sie uns über den Assistenten unten rechts oder den Kontakt.

Zuständigkeit und Seriosität

Ist das Bundeszulassungsportal eine Behörde?

Nein. Das Bundeszulassungsportal ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wiesbaden (HRB 36585, Amtsgericht Wiesbaden). Über Anträge entscheidet ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde — wir bereiten Anträge auf und reichen sie digital ein.

Woher weiß ich, dass der Dienst vertrauenswürdig ist?

Die eingesetzte Software hat das Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts für die i-Kfz-Großkundenschnittstelle bestanden (alle sechs Großvorgänge, ohne Vorbehalt freigegeben). Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben, die Zahlung erfolgt erst nach positiver Vorprüfung, und für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.

Für welche Zulassungsbehörden funktioniert das Verfahren?

Grundsätzlich bundesweit: Die Einreichung läuft über die zentrale i-Kfz-Infrastruktur, an die die Zulassungsbehörden angeschlossen sind. Ob Ihr konkretes Verfahren digital durchführbar ist, wird vor der Zahlung geprüft.

Kosten

Was kostet das Verfahren insgesamt?

Servicegebühr 69,90 € je Zulassungsverfahren (19,90 € bei der Außerbetriebsetzung) zuzüglich amtlicher Gebühr nach GebOSt — z. B. 28,60 € bei der Neuzulassung. Alle Positionen: Gebührenübersicht.

Fallen die amtlichen Gebühren nicht auch beim Amt an?

Doch — die amtliche Gebühr ist gesetzlich festgelegt und bei jedem Weg identisch. Der Unterschied ist unsere Servicegebühr, die Antragsprüfung, digitale Vollmacht, Einreichung, Statusverfolgung und Support abdeckt.

Wann wird gezahlt?

Erst nach der automatischen Vorprüfung Ihres Antrags. Ist ein Verfahren digital nicht durchführbar, entstehen keine Kosten.

Durchführung

Wird die Online-Ausweisfunktion (eID) benötigt?

Nein. Anders als beim Selbstantrag über Behördenportale genügt bei uns die digitale Vollmacht mit Ausweiskopie — ohne Kartenlesegerät und ohne AusweisApp.

Was ist der Sicherheitscode?

Ein verdecktes Sicherheitsmerkmal auf Zulassungsbescheinigungen (ab 2015) und Stempelplaketten. Er wird erst freigelegt, wenn der Antrag ihn abfragt — ein einmal freigelegter Code macht das Dokument für weitere Verfahren unbrauchbar.

Ab wann darf das Fahrzeug gefahren werden?

Mit Erhalt des vorläufigen Zulassungsnachweises: ausgedruckt im Fahrzeug mitgeführt, berechtigt er für bis zu 10 Tage zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Wie erhalte ich Kennzeichenschilder und Plaketten?

Die geprägten Schilder beschaffen Sie im Handel (marktüblich 20–35 € je Paar); die Stempelplaketten stellt die Behörde per Post zu. Einzelheiten: Kennzeichen.

Frage nicht beantwortet?

Der Assistent unten rechts hilft sofort — oder Sie schreiben uns direkt.

Zum Kontakt