Offizieller i-Kfz-Softwarepartner — digitale Fahrzeugzulassung, bundesweit.

Das digitale Zulassungsverfahren im Überblick

Dokument
Merkblatt Verfahren
Stand
26. Juli 2026
Grundlage
FZV · GebOSt · § 13 KraftStG

Seit dem 1. September 2023 ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stufe 4) vollautomatisiert: Anträge werden digital gestellt, maschinell geprüft und ohne Behördenbesuch beschieden. Das Bundeszulassungsportal nutzt hierfür die Großkundenschnittstelle — als bevollmächtigter Dienstleister stellen wir den Antrag für Sie, ohne dass Sie eine Online-Ausweisfunktion benötigen.

Ablauf

Vom Antrag zum Kennzeichen

  1. Schritt 1 · ca. 10 Minuten

    Antrag ausfüllen und Nachweise beifügen

    Sie wählen das Verfahren — Neuzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung oder Wiederzulassung — und erfassen Fahrzeug- und Halterdaten. Nachweise werden fotografiert und automatisch auf Vollständigkeit und Widersprüche geprüft.

  2. Schritt 2 · ca. 2 Minuten

    Vollmacht erteilen und Gebühren entrichten

    Sie bevollmächtigen uns digital zur Antragstellung. Nach positiver Vorprüfung entrichten Sie die Gebühren per Karte oder PayPal — Service- und Amtsgebühr einzeln ausgewiesen (Gebührenübersicht).

  3. Schritt 3 · i. d. R. am selben Werktag

    Einreichung, Entscheidung, Zustellung

    Wir übermitteln den Antrag über die i-Kfz-Schnittstelle an die zuständige Behörde. Nach der Entscheidung erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis digital (gültig bis zu 10 Tage); Zulassungsbescheinigung und Stempelplaketten werden per Post zugestellt. Jeden Verfahrensstand sehen Sie online und per E-Mail.

Nachweise

Erforderliche Unterlagen je Verfahren

NachweisNeuzulassungUmschreibungAußerbetriebs.Wiederzul.
eVB-Nummererforderlichbei Halterwechselerforderlich
ZB Teil I (Sicherheitscode)erforderlicherforderlicherforderlich
ZB Teil II (Sicherheitscode)erforderlichbei Halterwechselerforderlich
Ausweisdokumenterforderlicherforderlicherforderlicherforderlich
SEPA-Mandat (KraftSt)erforderlicherforderlicherforderlich
Hauptuntersuchungbei Halterwechselerforderlich
Kennzeichen (Plaketten-Codes)erforderlich
CoC-Papiererforderlich
Rechtsgrundlagen

Worauf das Verfahren beruht

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) — internetbasierte Zulassung, Außerbetriebsetzung (§ 14), Mitteilungspflichten
  • GebOSt — Höhe der amtlichen Gebühren (Anlage zu § 1)
  • § 13 KraftStG — SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • i-Kfz-Großkundenschnittstelle des KBA — Übermittlungsweg; KBA-geprüfte Software, offizieller i-Kfz-Softwarepartner
Datenschutz

Verarbeitung Ihrer Daten

Antragsdaten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet und ausschließlich zur Durchführung Ihres Verfahrens verwendet. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu (Widerrufsbelehrung); Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.

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