Das digitale Zulassungsverfahren im Überblick
Seit dem 1. September 2023 ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stufe 4) vollautomatisiert: Anträge werden digital gestellt, maschinell geprüft und ohne Behördenbesuch beschieden. Das Bundeszulassungsportal nutzt hierfür die Großkundenschnittstelle — als bevollmächtigter Dienstleister stellen wir den Antrag für Sie, ohne dass Sie eine Online-Ausweisfunktion benötigen.
Vom Antrag zum Kennzeichen
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Schritt 1 · ca. 10 Minuten
Antrag ausfüllen und Nachweise beifügen
Sie wählen das Verfahren — Neuzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung oder Wiederzulassung — und erfassen Fahrzeug- und Halterdaten. Nachweise werden fotografiert und automatisch auf Vollständigkeit und Widersprüche geprüft.
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Schritt 2 · ca. 2 Minuten
Vollmacht erteilen und Gebühren entrichten
Sie bevollmächtigen uns digital zur Antragstellung. Nach positiver Vorprüfung entrichten Sie die Gebühren per Karte oder PayPal — Service- und Amtsgebühr einzeln ausgewiesen (Gebührenübersicht).
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Schritt 3 · i. d. R. am selben Werktag
Einreichung, Entscheidung, Zustellung
Wir übermitteln den Antrag über die i-Kfz-Schnittstelle an die zuständige Behörde. Nach der Entscheidung erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis digital (gültig bis zu 10 Tage); Zulassungsbescheinigung und Stempelplaketten werden per Post zugestellt. Jeden Verfahrensstand sehen Sie online und per E-Mail.
Erforderliche Unterlagen je Verfahren
| Nachweis | Neuzulassung | Umschreibung | Außerbetriebs. | Wiederzul. |
|---|---|---|---|---|
| eVB-Nummer | erforderlich | bei Halterwechsel | — | erforderlich |
| ZB Teil I (Sicherheitscode) | — | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
| ZB Teil II (Sicherheitscode) | erforderlich | bei Halterwechsel | — | erforderlich |
| Ausweisdokument | erforderlich | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
| SEPA-Mandat (KraftSt) | erforderlich | erforderlich | — | erforderlich |
| Hauptuntersuchung | — | bei Halterwechsel | — | erforderlich |
| Kennzeichen (Plaketten-Codes) | — | — | erforderlich | — |
| CoC-Papier | erforderlich | — | — | — |
Worauf das Verfahren beruht
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) — internetbasierte Zulassung, Außerbetriebsetzung (§ 14), Mitteilungspflichten
- GebOSt — Höhe der amtlichen Gebühren (Anlage zu § 1)
- § 13 KraftStG — SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- i-Kfz-Großkundenschnittstelle des KBA — Übermittlungsweg; KBA-geprüfte Software, offizieller i-Kfz-Softwarepartner
Verarbeitung Ihrer Daten
Antragsdaten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet und ausschließlich zur Durchführung Ihres Verfahrens verwendet. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu (Widerrufsbelehrung); Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
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