Kennzeichen mitnehmen: bundesweit behalten — so geht es online
Kennzeichenmitnahme bedeutet, das bisherige Kfz-Kennzeichen zu behalten — bei einem Umzug seit 2015 bundesweit, bei einem Halterwechsel seit 2019 auch über Zulassungsbezirke hinweg.
Kennzeichen behalten beim Umzug
Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk um, dürfen Sie Ihr bisheriges Unterscheidungszeichen behalten — auch wenn es zu Ihrem alten Wohnort gehört. Nötig ist nur eine Adressänderung; die Schilder bleiben am Fahrzeug.
Kennzeichen behalten beim Halterwechsel
Seit 2019 kann auch bei einem Halterwechsel das Kennzeichen bundesweit mitgenommen werden — der neue Halter übernimmt die Kombination. Käufer und Verkäufer stimmen dies bei der Umschreibung ab.
Was brauche ich für die Mitnahme?
| Fall | Nötig |
|---|---|
| Umzug (gleicher Halter) | Adressänderung, ZB I; Schilder bleiben |
| Halterwechsel | Umschreibung: ZB I und ZB II, eVB, SEPA, Einverständnis zur Kennzeichenübernahme |
Geht das online?
Ja. Adressänderung und Umschreibung mit Kennzeichenmitnahme sind Teil von i-Kfz Stufe 4 und lassen sich online erledigen. Wir bereiten den Vorgang auf und reichen ihn bundesweit bei der zuständigen Behörde ein.