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Ratgeber

Kennzeichen mitnehmen: bundesweit behalten — so geht es online

Kennzeichenmitnahme bedeutet, das bisherige Kfz-Kennzeichen zu behalten — bei einem Umzug seit 2015 bundesweit, bei einem Halterwechsel seit 2019 auch über Zulassungsbezirke hinweg.

Kennzeichen behalten beim Umzug

Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk um, dürfen Sie Ihr bisheriges Unterscheidungszeichen behalten — auch wenn es zu Ihrem alten Wohnort gehört. Nötig ist nur eine Adressänderung; die Schilder bleiben am Fahrzeug.

Kennzeichen behalten beim Halterwechsel

Seit 2019 kann auch bei einem Halterwechsel das Kennzeichen bundesweit mitgenommen werden — der neue Halter übernimmt die Kombination. Käufer und Verkäufer stimmen dies bei der Umschreibung ab.

Was brauche ich für die Mitnahme?

FallNötig
Umzug (gleicher Halter)Adressänderung, ZB I; Schilder bleiben
HalterwechselUmschreibung: ZB I und ZB II, eVB, SEPA, Einverständnis zur Kennzeichenübernahme

Geht das online?

Ja. Adressänderung und Umschreibung mit Kennzeichenmitnahme sind Teil von i-Kfz Stufe 4 und lassen sich online erledigen. Wir bereiten den Vorgang auf und reichen ihn bundesweit bei der zuständigen Behörde ein.

Quellen:

· Redaktion Bundeszulassungsportal (DCS Digital Code Solutions UG).

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