Kfz Zulassung in Berlin — online über das Bundeszulassungsportal
In Berlin wickeln Sie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung vollständig digital ab — über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene i-Kfz-Schnittstelle, ohne Gang zur Zulassungsstelle.
Antrag stellenZulassungsstellen in Berlin
| Zulassungsbezirk | Unterscheidungszeichen |
|---|---|
| Berlin | B |
Welche Zulassungsbehörden gibt es in Berlin?
In Berlin gibt es 1 Kfz Zulassungsbehörde mit zusammen 1 Nebenstelle. Sie vergeben 5 Unterscheidungszeichen. Zuständig ist immer die Behörde am Wohnsitz oder Sitz des Halters.
| Behörde | Anschrift | Telefon | Kennzeichen | Nebenstellen |
|---|---|---|---|---|
| Landesamt für Bürger-und Ordnungs-angelegenheiten | Jüterboger Str. 3 10965 Berlin | 030-90269-3300 | 0, B, BD, BW, 1-1 | Berlin-Hohenschönhausen (Ferdinand-Schultze-Str. 55, 13055 Berlin) |
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (AV 1), Stand Juli 2026. Öffnungszeiten und Terminvergabe veröffentlichen die Behörden selbst. .
Statt vor Ort einen Termin zu suchen, können Sie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung über das Bundeszulassungsportal beantragen; der Antrag geht an die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde. Festpreise ansehen
Warum ganz Berlin unter einem einzigen Zeichen fährt
Berlin führt mit B ein einbuchstabiges Unterscheidungszeichen — die kürzeste mögliche Form. Solche Zeichen wurden bei der Einführung des Systems zuerst vergeben und gingen an die damals bevölkerungsreichsten Bezirke. Für die zwölf Berliner Verwaltungsbezirke von Mitte bis Spandau gibt es keine eigenen Zeichen; sie alle gehören zu einem Zulassungsbezirk.
Das hat eine praktische Folge: Ein Umzug innerhalb Berlins ist kein Wechsel des Zulassungsbezirks. Zu ändern ist allein die Halteradresse, das Kennzeichen bleibt unangetastet.
Was Zuziehende beachten sollten
Wer nach Berlin zieht, darf das bisherige Kennzeichen behalten — die Mitnahme gilt bundesweit, auch wenn das Zeichen dann nicht mehr zum Wohnort passt. Nötig ist nur die Änderung der Halteradresse.
Wer stattdessen das B führen möchte, lässt bei der Umschreibung ein neues Kennzeichen zuteilen. Dann fallen Prägung und Versand der Schilder zusätzlich an.
Was regelt die Zuteilung rechtlich?
§ 9 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt den Zweck: Die Zulassungsbehörde hat dem Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Sonderformen wie Saison- oder Oldtimerkennzeichen regelt § 10 FZV.
Der Antrag läuft über das internetbasierte Verfahren nach § 18 FZV und geht elektronisch an die zuständige Behörde. Über die Zulassung entscheidet weiterhin diese Behörde.
Quellen
- § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen, Bundesministerium der Justiz
- § 10 FZV – Besondere Kennzeichen, Bundesministerium der Justiz
- § 18 FZV – Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren, Bundesministerium der Justiz