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Bremen

Kfz Zulassung in Bremen — online über das Bundeszulassungsportal

In Bremen wickeln Sie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung vollständig digital ab — über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene i-Kfz-Schnittstelle, ohne Gang zur Zulassungsstelle.

Antrag stellen
Zulassungsbezirke

Zulassungsstellen in Bremen

Zulassungsbezirke und amtliche Unterscheidungszeichen (1)
ZulassungsbezirkUnterscheidungszeichen
Hansestadt Bremen/BremerhavenHB
Verzeichnis

Welche Zulassungsbehörden gibt es in Bremen?

In Bremen gibt es 2 Kfz Zulassungsbehörden mit zusammen 1 Nebenstelle. Sie vergeben 1 Unterscheidungszeichen. Zuständig ist immer die Behörde am Wohnsitz oder Sitz des Halters.

Kfz Zulassungsbehörden in Bremen mit Anschrift, Telefon und Kennzeichen (2 Behörden, 1 Nebenstellen)
BehördeAnschriftTelefonKennzeichenNebenstellen
Stadt BremenStresemannstr. 48
28207 Bremen
0421-361-88668HBBremen-Nord (Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen)
Stadt Bremerhaven-NordHinrich-Schmalfeldt-Str. 30
27576 Bremerhaven
0471-590-3470HB

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (AV 1), Stand Juli 2026. Öffnungszeiten und Terminvergabe veröffentlichen die Behörden selbst. .

Statt vor Ort einen Termin zu suchen, können Sie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung über das Bundeszulassungsportal beantragen; der Antrag geht an die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde. Festpreise ansehen

Ein Zeichen, zwei Städte

Bremen ist unter den Stadtstaaten ein Sonderfall: Das Bundesland besteht aus zwei räumlich getrennten Städten — Bremen und das rund 60 Kilometer entfernte Bremerhaven. Beide teilen sich das Unterscheidungszeichen HB für "Hansestadt Bremen".

Anders als Berlin oder Hamburg ist das Landesgebiet damit nicht zusammenhängend. Für die Zulassung spielt das keine Rolle: Zuständig ist die Behörde Ihres Wohnsitzes, unabhängig davon, in welchem der beiden Stadtteile er liegt.

Umzug zwischen Bremen und dem Umland

Bremen ist vollständig von Niedersachsen umschlossen. Wer über die Landesgrenze zieht — etwa nach Delmenhorst oder in den Landkreis Osterholz — wechselt den Zulassungsbezirk, darf das HB-Kennzeichen aber behalten. Die Kennzeichenmitnahme gilt bundesweit.

Umgekehrt gilt dasselbe: Wer aus Niedersachsen nach Bremen zieht, muss sein Kennzeichen nicht abgeben.

Was regelt die Zuteilung rechtlich?

§ 9 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt den Zweck: Die Zulassungsbehörde hat dem Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Sonderformen wie Saison- oder Oldtimerkennzeichen regelt § 10 FZV.

Der Antrag läuft über das internetbasierte Verfahren nach § 18 FZV und geht elektronisch an die zuständige Behörde. Über die Zulassung entscheidet weiterhin diese Behörde.

Quellen