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Hamburg

Kfz Zulassung in Hamburg — online über das Bundeszulassungsportal

In Hamburg wickeln Sie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung vollständig digital ab — über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene i-Kfz-Schnittstelle, ohne Gang zur Zulassungsstelle.

Antrag stellen
Zulassungsbezirke

Zulassungsstellen in Hamburg

Zulassungsbezirke und amtliche Unterscheidungszeichen (1)
ZulassungsbezirkUnterscheidungszeichen
Hansestadt HamburgHH
Verzeichnis

Welche Zulassungsbehörden gibt es in Hamburg?

In Hamburg gibt es 1 Kfz Zulassungsbehörde mit zusammen 4 Nebenstellen. Sie vergeben 2 Unterscheidungszeichen. Zuständig ist immer die Behörde am Wohnsitz oder Sitz des Halters.

Kfz Zulassungsbehörden in Hamburg mit Anschrift, Telefon und Kennzeichen (1 Behörden, 4 Nebenstellen)
BehördeAnschriftTelefonKennzeichenNebenstellen
Landesbetrieb Verkehr (LBV)Ausschläger Weg 100
20537 Hamburg
040-42858-0BD, HHHamburg-Bergedorf (Bergedorfer Str. 74, 21033 Hamburg); Hamburg-Harburg (Schellerdamm 5-7, 21079 Hamburg); Hamburg-Nord (Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg); Hamburg (Schnackenburgallee 43, 22525 Hamburg)

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (AV 1), Stand Juli 2026. Öffnungszeiten und Terminvergabe veröffentlichen die Behörden selbst. .

Statt vor Ort einen Termin zu suchen, können Sie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung über das Bundeszulassungsportal beantragen; der Antrag geht an die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde. Festpreise ansehen

Was das Doppel-H bedeutet

Hamburg führt HH — der doppelte Buchstabe steht für "Hansestadt Hamburg" und folgt damit derselben Logik wie HB für Bremen. Diese Schreibweise war den Hansestädten vorbehalten und blieb erhalten, als das System 1956 bundesweit vereinheitlicht wurde.

Die sieben Hamburger Bezirke von Altona bis Wandsbek teilen sich diesen einen Zulassungsbezirk. Ein Umzug innerhalb der Stadt berührt das Kennzeichen deshalb nicht.

Umzug über die Landesgrenze

Hamburg grenzt an Schleswig-Holstein und Niedersachsen — Wohnortwechsel über die Landesgrenze sind hier Alltag. Auch dann dürfen Sie Ihr Kennzeichen behalten: Die Mitnahme ist bundesweit möglich, geändert wird nur die Halteradresse.

Zuständig für den Antrag bleibt die Behörde Ihres neuen Wohnsitzes — nicht die, bei der das Fahrzeug ursprünglich zugelassen wurde.

Was regelt die Zuteilung rechtlich?

§ 9 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt den Zweck: Die Zulassungsbehörde hat dem Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Sonderformen wie Saison- oder Oldtimerkennzeichen regelt § 10 FZV.

Der Antrag läuft über das internetbasierte Verfahren nach § 18 FZV und geht elektronisch an die zuständige Behörde. Über die Zulassung entscheidet weiterhin diese Behörde.

Quellen