Kfz Zulassung in Hamburg — online über das Bundeszulassungsportal
In Hamburg wickeln Sie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung vollständig digital ab — über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene i-Kfz-Schnittstelle, ohne Gang zur Zulassungsstelle.
Antrag stellenZulassungsstellen in Hamburg
| Zulassungsbezirk | Unterscheidungszeichen |
|---|---|
| Hansestadt Hamburg | HH |
Welche Zulassungsbehörden gibt es in Hamburg?
In Hamburg gibt es 1 Kfz Zulassungsbehörde mit zusammen 4 Nebenstellen. Sie vergeben 2 Unterscheidungszeichen. Zuständig ist immer die Behörde am Wohnsitz oder Sitz des Halters.
| Behörde | Anschrift | Telefon | Kennzeichen | Nebenstellen |
|---|---|---|---|---|
| Landesbetrieb Verkehr (LBV) | Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg | 040-42858-0 | BD, HH | Hamburg-Bergedorf (Bergedorfer Str. 74, 21033 Hamburg); Hamburg-Harburg (Schellerdamm 5-7, 21079 Hamburg); Hamburg-Nord (Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg); Hamburg (Schnackenburgallee 43, 22525 Hamburg) |
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (AV 1), Stand Juli 2026. Öffnungszeiten und Terminvergabe veröffentlichen die Behörden selbst. .
Statt vor Ort einen Termin zu suchen, können Sie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung über das Bundeszulassungsportal beantragen; der Antrag geht an die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde. Festpreise ansehen
Was das Doppel-H bedeutet
Hamburg führt HH — der doppelte Buchstabe steht für "Hansestadt Hamburg" und folgt damit derselben Logik wie HB für Bremen. Diese Schreibweise war den Hansestädten vorbehalten und blieb erhalten, als das System 1956 bundesweit vereinheitlicht wurde.
Die sieben Hamburger Bezirke von Altona bis Wandsbek teilen sich diesen einen Zulassungsbezirk. Ein Umzug innerhalb der Stadt berührt das Kennzeichen deshalb nicht.
Umzug über die Landesgrenze
Hamburg grenzt an Schleswig-Holstein und Niedersachsen — Wohnortwechsel über die Landesgrenze sind hier Alltag. Auch dann dürfen Sie Ihr Kennzeichen behalten: Die Mitnahme ist bundesweit möglich, geändert wird nur die Halteradresse.
Zuständig für den Antrag bleibt die Behörde Ihres neuen Wohnsitzes — nicht die, bei der das Fahrzeug ursprünglich zugelassen wurde.
Was regelt die Zuteilung rechtlich?
§ 9 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt den Zweck: Die Zulassungsbehörde hat dem Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Sonderformen wie Saison- oder Oldtimerkennzeichen regelt § 10 FZV.
Der Antrag läuft über das internetbasierte Verfahren nach § 18 FZV und geht elektronisch an die zuständige Behörde. Über die Zulassung entscheidet weiterhin diese Behörde.
Quellen
- § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen, Bundesministerium der Justiz
- § 10 FZV – Besondere Kennzeichen, Bundesministerium der Justiz
- § 18 FZV – Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren, Bundesministerium der Justiz