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Saarland

Kfz Zulassung in Saarland — online über das Bundeszulassungsportal

In Saarland wickeln Sie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung vollständig digital ab — über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene i-Kfz-Schnittstelle, ohne Gang zur Zulassungsstelle.

Antrag stellen
Zulassungsbezirke

Zulassungsstellen in Saarland

Zulassungsbezirke und amtliche Unterscheidungszeichen (8)
ZulassungsbezirkUnterscheidungszeichen
HomburgHOM
Merzig-WadernMZG
NeunkirchenNK
SaarbrückenSB
SaarlouisSLS
St. IngbertIGB
St. WendelWND
VölklingenVK
Verzeichnis

Welche Zulassungsbehörden gibt es in Saarland?

In Saarland gibt es 8 Kfz Zulassungsbehörden mit zusammen 4 Nebenstellen. Sie vergeben 10 Unterscheidungszeichen. Zuständig ist immer die Behörde am Wohnsitz oder Sitz des Halters.

Kfz Zulassungsbehörden in Saarland mit Anschrift, Telefon und Kennzeichen (8 Behörden, 4 Nebenstellen)
BehördeAnschriftTelefonKennzeichenNebenstellen
Landkreis Merzig-WadernBahnhofstr. 44
66663 Merzig
06861-80-300MZGWadern (Oberstraße, 66687 Wadern)
Landkreis NeunkirchenSaarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen
06824-906-7011NK, OTW
Landkreis Saarpfalz-KreisAm Forum 1
66424 Homburg
06841-104-7190HOM
Landkreis St. WendelTritschlerstr. 5
66606 St. Wendel
06851-801-2828WND
Landratsamt SaarlouisKaiser-Wilhelm Str. 3
66740 Saarlouis
06831-444-299SLS
Stadt Saarbrücken OT HalbergKurt-Schumacher-Str. 19
66130 Saarbrücken
0681-905-0SB, SALSaarbrücken-Dudweiler (Am Markt 1, 66125 Saarbrücken); Saarbrücken OT Burbach (Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken); Saarbrücken - Mitte (Gerberstr. 4, 66111 Saarbrücken)
Stadt St. IngbertAm Markt 12
66386 St. Ingbert
06894-13-160IGB
Stadt VölklingenRathausplatz 1
66333 Völklingen
06898-13-0VK

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (AV 1), Stand Juli 2026. Öffnungszeiten und Terminvergabe veröffentlichen die Behörden selbst. .

Statt vor Ort einen Termin zu suchen, können Sie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung über das Bundeszulassungsportal beantragen; der Antrag geht an die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde. Festpreise ansehen

Ländervergleich

Welche Zulassungsstelle in Saarland hat die kürzeste Wartezeit auf einen Termin?

Gemessen wird in Saarland bisher Stadt Völklingen: Dort liegt die Wartezeit auf einen Termin im 28-Tage-Median bei 4 Tagen. Stand: 23.09.2026.

Wartezeit der Zulassungsstellen in Saarland, kürzeste zuerst
ZulassungsstelleWartezeit (Median 28 Tage)Zuletzt gemessen
Stadt Völklingen4 Tage0 Tage

Termin sparen: Über das Bundeszulassungsportal läuft die Kfz Zulassung in Saarland vollständig online, ohne Termin bei der Zulassungsstelle. Werte: Wartezeiten-Index von ZulassungOnline24 (CC BY 4.0), zweimal täglich aus den öffentlichen Terminportalen; verbindlich ist das Portal der jeweiligen Behörde.

Wie viele Zulassungsbezirke hat Saarland?

In Saarland sind 8 Zulassungsbezirke mit eigenem Unterscheidungszeichen erfasst, darunter HOM, MZG, NK, SB, SLS, IGB, WND, VK. Dreibuchstabige Zeichen wie HOM, MZG, SLS, IGB stehen meist für kleinere Kreise oder für Altkennzeichen, die wieder zugelassen wurden.

Welcher Bezirk für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnsitz — nicht danach, wo das Fahrzeug gekauft wurde oder wo Sie den Antrag ausfüllen.

Können Sie ein Zeichen aus einem anderen Bezirk führen?

Nur wenn Sie dort wohnen. Das Unterscheidungszeichen ist an den Zulassungsbezirk gebunden und nicht frei wählbar; frei wählbar sind allein die Erkennungsbuchstaben und Ziffern dahinter.

Bei einem Umzug innerhalb Saarlands oder aus einem anderen Bundesland dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen dagegen behalten — die Mitnahme ist bundesweit möglich, geändert wird nur die Halteradresse.

Was regelt die Zuteilung rechtlich?

§ 9 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt den Zweck: Die Zulassungsbehörde hat dem Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Sonderformen wie Saison- oder Oldtimerkennzeichen regelt § 10 FZV.

Der Antrag selbst läuft über das internetbasierte Verfahren nach § 18 FZV und geht elektronisch an die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde. Über die Zulassung entscheidet weiterhin diese Behörde.

Quellen