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Schleswig-Holstein

Kfz Zulassung in Schleswig-Holstein — online über das Bundeszulassungsportal

In Schleswig-Holstein wickeln Sie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung vollständig digital ab — über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene i-Kfz-Schnittstelle, ohne Gang zur Zulassungsstelle.

Antrag stellen
Zulassungsbezirke

Zulassungsstellen in Schleswig-Holstein

Zulassungsbezirke und amtliche Unterscheidungszeichen (15)
ZulassungsbezirkUnterscheidungszeichen
Bad OldesloeOD
Bad SegebergSE
FlensburgFL
Hansestadt LübeckHL
HeideHEI
ItzehoeIZ
KielKI
NeumünsterNMS
NordfrieslandNF
Ostholstein / EutinOH
PinnebergPI
PlönPLÖ
RatzeburgRZ
Rendsburg-EckernfördeRD
Schleswig-FlensburgSL
Verzeichnis

Welche Zulassungsbehörden gibt es in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein gibt es 15 Kfz Zulassungsbehörden mit zusammen 6 Nebenstellen. Sie vergeben 24 Unterscheidungszeichen. Zuständig ist immer die Behörde am Wohnsitz oder Sitz des Halters.

Kfz Zulassungsbehörden in Schleswig-Holstein mit Anschrift, Telefon und Kennzeichen (15 Behörden, 6 Nebenstellen)
BehördeAnschriftTelefonKennzeichenNebenstellen
Landkreis DithmarschenStettiner Str. 30
25746 Heide
0481-97-0HEI, MED
Landkreis Herzogtum LauenburgKesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst OT Lanken
04151-8673-0RZ
Landkreis NordfrieslandMarktstr. 6
25813 Husum
04841-67-275NF, FL, HUS, NIB, TÖNNiebüll (Gather Landstr. 75, 25899 Niebüll)
Landkreis OstholsteinBürgermeister-Steenbock-Str.20
23701 Eutin
04521-788-800OH, EUT, OLD
Landkreis PinnebergKurt-Wagener-Str. 11
25337 Elmshorn
04121-4502-0PI
Landkreis PlönHamburger Str. 17/18
24306 Plön
04522-743-900PLÖ
Landkreis Rendsburg-EckernfördeKaiserstr. 8
24768 Rendsburg
04331-202-644RD, ECKEckernförde (Rendsburger Str. 109, 24340 Eckernförde); Altenholz (Teichkoppel 72, 24161 Altenholz); Hohenwestedt (Am Markt 17, 24594 Hohenwestedt)
Landkreis Schleswig-FlensburgSt. Jürgener Str. 49
24837 Schleswig
04621-87-318SL, FL, HUS, NIBFlensburg (Gutenbergstr. 23, 24941 Flensburg)
Landkreis SegebergWaldemar-von-Mohl-Straße 2
23795 Bad Segeberg
04551-951-9415SENorderstedt (Oststr. 20, 22844 Norderstedt)
Landkreis SteinburgAdenauerallee 8
25524 Itzehoe
04821-69-500IZ
Landkreis StormarnRögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
04531-890210OD
Stadt FlensburgGutenbergstr. 23
24941 Flensburg
0461-8115-0FL
Stadt KielSaarbrückenstr. 147
24113 Kiel
0431-901-2037BW, KI, SH
Stadt LübeckMeesenring 7
23566 Lübeck
0451-122-3330HL
Stadt NeumünsterPlöner Str. 27
24534 Neumünster
04321-942-2460NMS

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (AV 1), Stand Juli 2026. Öffnungszeiten und Terminvergabe veröffentlichen die Behörden selbst. .

Statt vor Ort einen Termin zu suchen, können Sie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung über das Bundeszulassungsportal beantragen; der Antrag geht an die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde. Festpreise ansehen

Wie viele Zulassungsbezirke hat Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein sind 15 Zulassungsbezirke mit eigenem Unterscheidungszeichen erfasst, darunter OD, SE, FL, HL, HEI, IZ, KI, NMS. Dreibuchstabige Zeichen wie HEI, NMS, PLÖ stehen meist für kleinere Kreise oder für Altkennzeichen, die wieder zugelassen wurden.

Welcher Bezirk für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnsitz — nicht danach, wo das Fahrzeug gekauft wurde oder wo Sie den Antrag ausfüllen.

Können Sie ein Zeichen aus einem anderen Bezirk führen?

Nur wenn Sie dort wohnen. Das Unterscheidungszeichen ist an den Zulassungsbezirk gebunden und nicht frei wählbar; frei wählbar sind allein die Erkennungsbuchstaben und Ziffern dahinter.

Bei einem Umzug innerhalb Schleswig-Holsteins oder aus einem anderen Bundesland dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen dagegen behalten — die Mitnahme ist bundesweit möglich, geändert wird nur die Halteradresse.

Was regelt die Zuteilung rechtlich?

§ 9 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt den Zweck: Die Zulassungsbehörde hat dem Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Sonderformen wie Saison- oder Oldtimerkennzeichen regelt § 10 FZV.

Der Antrag selbst läuft über das internetbasierte Verfahren nach § 18 FZV und geht elektronisch an die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde. Über die Zulassung entscheidet weiterhin diese Behörde.

Quellen