Gebührenübersicht
Die Kosten eines Zulassungsverfahrens setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: der amtlichen Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt, Anlage zu § 1) und unserer Servicegebühr. Amtliche Gebühren werden in gesetzlicher Höhe 1:1 weitergegeben und vor der Zahlung einzeln ausgewiesen.
Zulassungsverfahren
| Verfahren | GebOSt-Nr. | Amtliche Gebühr | Servicegebühr | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Neuzulassung | 221.1 | 28,60 € | 69,90 € | 98,50 € |
| Umschreibung, gleicher Bezirk | 222.1 | 11,90 € | 69,90 € | 81,80 € |
| Umschreibung, anderer Bezirk | 222.2 | 27,80 € | 69,90 € | 97,70 € |
| Wiederzulassung, ohne Halterwechsel | 222.3 | 16,90 € | 69,90 € | 86,80 € |
| Wiederzulassung, mit Halterwechsel | 221.2 | 27,80 € | 69,90 € | 97,70 € |
| Außerbetriebsetzung | 224.1 | 7,10 € | 19,90 € | 27,00 € |
| Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis | 224.2 | 16,90 € | 19,90 € | 36,80 € |
Zuschläge und weitere amtliche Positionen
| Position | GebOSt-Nr. | Betrag |
|---|---|---|
| Wunschkennzeichen, Zuteilung | 244 | 10,20 € |
| Wunschkennzeichen, Online-Reservierung | 245 | 2,60 € |
| Kurzzeitkennzeichen | 247 | 13,10 € |
| Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (Verlust) | 125 | 13,90 € |
| Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II | 126 | 11,60 € |
| KBA-Datenübermittlung (je Verfahren enthalten) | 129 | 0,70 € |
| Express-Priorität (Serviceleistung, keine amtliche Gebühr) | — | 29,90 € |
Alle Beträge brutto. Einzelne Zulassungsbehörden erheben geringfügige zusätzliche Auslagen; der maßgebliche Gesamtbetrag wird im Antrag vor der Zahlung angezeigt. Kennzeichenschilder (Prägung) beschaffen Sie unabhängig im Handel.
Warum wir keine Pauschalpreise ausweisen
Ein Pauschalpreis verdeckt, welcher Anteil an den Staat und welcher an den Dienstleister fließt. Wir weisen beide Bestandteile getrennt aus — dieselbe Systematik, nach der auch die Zulassungsbehörde abrechnet. So bleibt jede Position nachprüfbar.
Wann und wie gezahlt wird
Die Zahlung erfolgt per Karte oder PayPal, und zwar erst nach positiver automatischer Vorprüfung Ihres Antrags. Ist ein Verfahren digital nicht durchführbar, entstehen keine Kosten.
Ihr Verfahren, Ihr Preis — vor der Zahlung sichtbar
Der Antrag weist Service- und Amtsgebühr für Ihren konkreten Fall einzeln aus.