Kooperationspartner werden — Zulassungsverfahren digital anbieten
Zulassungsdienste, Autohäuser, Versicherungsmakler sowie Werkstatt- und Händlerplattformen können Zulassungsverfahren als Zusatzleistung in ihr Angebot aufnehmen. Die Abwicklung erfolgt über unsere vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Plattform; eine eigene Software oder ein eigenes Abnahmeverfahren ist nicht erforderlich.
Grundsatz der Zusammenarbeit
Eine Kooperation im Zulassungswesen bedeutet Arbeitsteilung: Der Partner führt die Kundenbeziehung, die Verfahrensabwicklung erfolgt über die abgenommene Plattform. Der Partner erweitert damit sein Leistungsspektrum, ohne selbst Zulassungssoftware betreiben oder prüfen lassen zu müssen.
Zusatzleistung ohne Softwareprojekt
Fahrzeugzulassungen fallen im Geschäft vieler Dienstleister ohnehin an — beim Verkauf, beim Versichererwechsel, bei der Verwertung. Über die Kooperation wird daraus eine anbietbare Leistung, ohne dass der Partner eigene Infrastruktur aufbaut.
Kundenkontakt beim Partner, Verfahren bei uns
Der Partner nimmt den Bedarf auf und übergibt oder erfasst den Vorgang; Vorprüfung, Einreichung über die Großkundenschnittstelle und Statusverfolgung übernimmt die Plattform. Jedes Verfahren bleibt für den Partner nachvollziehbar dokumentiert.
Individuell vereinbarte Modelle
Vermittlungs- und Volumenmodelle werden je Partner vereinbart; pauschale Provisionssätze veröffentlichen wir nicht. Maßgeblich sind Vorgangsarten, erwartetes Volumen und die gewählte Form der Zusammenarbeit.
Amtliche Gebühren bleiben unberührt
Die amtlichen Gebühren nach GebOSt werden in jeder Kooperationsform unverändert in gesetzlicher Höhe weitergegeben und einzeln ausgewiesen. Die vollständige Systematik ist in der Gebührenübersicht dokumentiert.
Formen der Kooperation
Die Kooperationsform bestimmt, wer das Verfahren erfasst, wer einreicht und wie abgerechnet wird. Drei Formen stehen zur Verfügung; die Zuordnung erfolgt im Erstgespräch.
| Form | Ablauf | Typische Partner |
|---|---|---|
| Vermittlung | Der Partner übergibt den Vorgang; die Abwicklung mit dem Endkunden erfolgt durch uns, die Vergütung nach individueller Vereinbarung | Versicherungsmakler, Werkstätten, Plattformen |
| Eigenabwicklung im Kundenauftrag | Der Partner reicht Verfahren über den Unternehmenszugang selbst ein — mit Volumenkonditionen und Sammelabrechnung (siehe Für Unternehmen) | Zulassungsdienste, Autohäuser, Fuhrparkbetreiber |
| Whitelabel-Betrieb | Der Partner betreibt ein eigenes Zulassungsportal unter seiner Marke auf unserer Software (siehe Whitelabel) | Versicherer, Portalbetreiber, Händlergruppen |
Konditionen auf Anfrage. Ein Wechsel zwischen den Kooperationsformen — etwa von der Vermittlung zur Eigenabwicklung — ist bei wachsendem Volumen möglich.
Fragen zur Kooperation
Zur Kooperation werden regelmäßig die Voraussetzungen, die Vergütungsregelung und der Ablauf der Aufnahme angefragt. Die Antworten im Überblick.
Setzt die Kooperation technische Vorleistungen voraus?
Nein. Weder eine eigene Software noch eine Anbindung an das Kraftfahrt-Bundesamt sind erforderlich; die Einreichung erfolgt über unsere abgenommene Plattform. Für die Eigenabwicklung genügt der Unternehmenszugang.
Wie wird die Vergütung geregelt?
Durch individuelle Vereinbarung je nach Kooperationsform, Vorgangsarten und Volumen. Feste Provisionstabellen führen wir nicht, da die Modelle auf den jeweiligen Partner zugeschnitten werden.
Wie kommt die Zusammenarbeit zustande?
Durch formlose Anfrage an support@code-expert.de mit Angaben zu Branche, Vorgangsarten und erwartetem Volumen. Sie erhalten werktags binnen 24 Stunden eine Rückmeldung mit Vorschlag zur Kooperationsform.
Kooperation anfragen
Formlose E-Mail genügt: Branche, Vorgangsarten, erwartetes Volumen — Rückmeldung werktags binnen 24 Stunden.